Schlaganfall mit 53 Jahren - ärztliches Fahrverbot von 6 Monaten

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und benötigre mal Euren Rat.

    Ich, männlich, 53 Jahre alt, hatte letzten Samstag einen Schlaganfall erlitten. Die Aussprache war etwas verwaschen, die linke Hand hatte temporäre Lähmungen. Ich bin gleich ins KH und über die Notaufnahme in die Stroke-Unit gekommen. Folgende Untersuchungen wurden gemacht:

    - CT ohne Befund

    - MRT mit Befund leichter Schlaganfall in der rechten Gehirnhälfe

    - Ultraschall vom Hinterkopf mit Befund einer verengten Aterie in 5cm Tiefe mit schnellem Blutdurchfluss

    - Ultraschall vom Herzen ohne Befund

    - Ultraschall vom Bauch mit Befund Gallensteine

    - Langzeit-Blutdruckmessung mit 145/90

    - Langzeit-EKG wird noch gemacht

    Der Arzt hat mir ein "Fahrverbot" von 6 Monaten genannt. Ich weiß, dass dies rechtlich nicht bindend ist, aber ich wollte Eure Meinungen von betroffenen Schlaganfallpatienten zu diesem Thema gerne hören. Wie geht Ihr bzw. wie seid Ihr mit einer solchen ärztlichen Empfehlung umgegangen?

    Vielen Dank vorsb für Eure Äußerungen hierzu.

    Sven

  • Ich hatte einen schweren Schlaganfall mit Linksseitiger Lähmung und gesichtsfeldeinschränkung rechts (Hemianopsie) und erhielt im Schlusssbericht des Krankenhaus ebenfalls ein Fahrverbot. nach Recherchen wurde mir klar, dass dies nicht nur aufgrund der Folge-Einschränkungen erfolgt, sondern, weil ein weiterer Schlag befürchtet wird, und das wäre im Strassenverkehr sicher fatal oder gfl. letal. Ich konnte mit der Hilfe kompetenter Ärzte meine Einschränkungen weitgehend überwinden und hoffe nun nach einer Katarakt-OP auch auf die WIederherstellung des Gesichtsfelds, falls dies eintritt, werde ich mich einem ausführlichen Test beim TÜV oder bei DEKRA unterziehen, der meine Fahrtauglickeit dann drei Jahre nach dem apoplex-Ereignis bestätigen soll, falls positiv nehme ich noch einigeFahrstunden.

  • Ich habe mich daran gehalten.

    Weil wenn es zu der Zeit zu euiem Unfall gekommen wäre egal ob ich Schuld wäre oder mir einer drauf gefahren wäre hätte meine Versicherrung nicht bezahlt .

    Du musst nach 6 moanten beim TÜv oder verkehrspsychologe ein Test machen. Damit wenn Bestanden bist du auf der sicheren Seit.

    Du muss so einen Test selber bezahlen kosten ca. 250.- 400.- €

    Vg

  • Ich stelle mir die Frage ist, ob ich tatsächlich nach Ablauf der Karenzzeit von 6 Monaten zum TÜV oder zu einem Verkehrspsychologen o.ä. gehen muss, um.wieder Autofahren zu dürfen oder ob ich mich nach dieser Zeit einfach wieder hinters Steuer setzen darf, unter der Voraussetzung, dass ich mich als verantwortungsvoller Autofahrer und Bürger voll fit fühle und keine weiteren Einschränkungen habe. Selbstverständlich werde ich den vorgesehenen ärztl. Kontrolltermin nach 3 Monaten im KH wahrnehmen.

    P.S.

    Ich bin kein Berufskraftfahrer und brauche das Auto nur für private Fahrten und Fahrten zur Arbeitsstelle.

  • Hatte am 1.8. einen Apoplex mit anschl. Hemiparese links, wohne auf dem Land und bin erheblich auf das Auto angewiesen. Mein Anwalt hatte mir geraten, meinen Schlaganfall bei der Fahrerlaubnisbehörde selbst anzuzeigen. Diese hat mir nun erst einmal das Autofahren untersagt - vom Arzt dr Frühreha hatte ich keine Empfehlung diesbezüglich erhalten. Meine Hausärztin hat (schriftlich) eingeschätzt, dass ich aus iher Sicht bei entsprechenden technischen Umbauten am Kfz zum Führen eines KFZ geeignet sei.Ich habe mich nun bei DEKRA zur Untersuchung vorgestellt (kostet 575 €), die Fahrerlaubnisbehörde hat zusätzlich zum verkerhsmedizinischen Gutachten neuropsychologische Tests gefordert. Diese habe ich mit Bravour bestanden, es waren Reaktions- und Aufmerksamkeitstests. Ein Ergebnis des Gutachtens habe ich noch nicht vorliegen - die Ärztin fordert noch einen neurologischen Befund, leider ohne konkrete Fragestellung. Muss nun sehen, wie es weitergeht...

  • Wie verhält es sich nun mit dem ausgesprochenen ärztlichen Fahrverbot nsch dem 1. Schlaganfall, wenn nach einem erneuten Schlaganfall (TIA) im Rahmen einer Angiosgraphie ein Stent in die betroffene Aterie (Stenose) gesetzt wird? Bleibt dann das Fahrverbot bestehen, obwohl durch den Stent das Risikos eines Rezidivs erheblich reduziert worden ist? Hierzu fand ich bisher keine Infos.

  • Ich muss mich nochmals melden in dieser Sache.

    Lt. dem Entlassungsberich der Klinik nach dem 2. Schlaganfall endet die ärztliche Empfehlung, kein Auto zu fahren, am 31.03. Mein Hausarzt empfahl mir, ein neurologisches Gutachten zur Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit durchführen zu lassen. Hier habe ich nun ein größeres Problem.

    Ich finde im kompletten Rhein-Neckar-Gebiet keinen Neurologen, der eine derartiges Gutachten zur Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit erstellen kann oder möchte. Ich suche nach Neurologen mit Verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation. Wenn ich anrufe oder eMails versende, bekomme ich ständig Absagen, dass man so etwas nicht mehr machen würde, bzw. keine Termine mehr frei hätte. Beim TÜV Süd hatte ich nachgefragt. Dort heißt es, dass man lediglich einen Gesundheitscheck durchführen können, der aber rechtliche keine Bewandnis hätte. Wenn der TÜV Süd ein entsprechendes Gutachten zur Erlangung der Fahrtauglichkeit erstellen würde, dann nur auf Anordnung der Führerscheinstelle. Diese will ich aber nicht einschalten und informieren, da ich keinen Verstoss im Straßenverkehr gemacht habe und auch keine MPU machen will.

    Nach dem 1. Schlaganfall hatte ich eine ambulaten Reha gemacht. Leider musste ich diese nach 13/20 Tagen abbrechen, da ich am 31.12. den 2. Schlaganfall erlitten habe. Da nun die Arteria cerebri Media zugegangen ist, kann durch diese Arterie kein Schlaganfall mehr ausgelöst werden. Im abschließenden Bericht der ambulanten Reha nach dem 1. Schlaganfall und vor dem 2. Schlag, heißt es, dass aus neuropsychologischer Sicht ich die notwendigen kognitiven Voraussetzungen erfülle, um ein KFZ der Gruppe 1 sicher zu führen. Des Weiteren heiß es, dass sich nach telefonischer Auskunft des Patienten der Zustand nach dem erneuten Schlaganfall (31.12.) jetzt wieder auf dem Vorzustand stabilisiert habe. Im Entlassungsbrief der Klinik nach dem 2. Schlaganfall heißt es, dass im stationären Aufenthalt es zu keinen neuen ischämieverdächtigen Ereignissen gekommen war, so dass der Patient in gutem Allgemeinzustand zurück ins häusliche Umfeld entlassen werden konnte.

    Kann mir jemand aus dem Forum weitere Tipps geben?

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