Medizinischer dienst

  • Hallo,

    ich hatte 2022 im Januar ein Schlaganfall. Bin bis zum heutigen Tag Krankgeschrieben. In der Zeit bekam ist noch frozen shoulder in beiden Schultern . Ich kann bis heute meine Arme nicht richtig heben. Schlafen geht auch kaum richtig, meine Frau muss mir bei Duschen und anziehen helfen. Ich bin massiv Eingeschränkt.

    Nun habe ich Post von der Krankenkasse bekommen, das ich nächste Woche die Wiedereingliederung machen soll. Ich bin von Beruf Bäcker.

    Der Medizinischer dienst hat sein okay gegeben.

    Ich habe nie ein persönliches Gespräche mit dem gehabt auch nie persönlich jemanden gesehen.


    Selbst der Orthopäde hat in seinem Bericht an den Hausarzt geschrieben das ich nicht Abreibtsfähig bin.


    Meine Frage ist das normal?


    Viele Grüße

    Tom

  • Hallo Tom,


    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst (MDK) um eine gutachterliche Stellungnahme bitten, um den aktuellen Stand eines laufenden Heilverfahrens und die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen, wenn eine Erkrankung länger andauert.


    Das erfolgt in der Tat meistens nach Aktenlage.


    Zum Hintergrund ist zu wissen, dass Krankenkassen auf diese Weise auch versuchen, die ihnen entstehenden Kosten durch die Zahlung des Krankengeldes zu reduzieren, das längstens bis zur 78. Woche gewährt wird. Spätestens mit Ablauf der Frist würden Sie Post bekommen und über die Einstellung des Krankengeldes informiert werden. Wie es dann weitergeht, finden Sie im Artikel über finanzielle Hilfen bei Arbeitsunfähigkeit.


    Für die Betroffenen ist dieses Vorgehen verständlicherweise schwer nachzuvollziehen, insbesondere dann, wenn behandelnde Fachärzte zu einer anderen Einschätzung kommen. Das hängt allerdings auch davon ab, welche Informationen der Krankenkasse vorliegen. Diagnosen alleine sagen nicht viel über die Belastbarkeit und das berufliche Leistungsvermögen aus.


    Offenbar besteht bei Ihnen eine Diskrepanz zwischen der realen Situation und der Beurteilung nach Aktenlage. Sie können Ihren Orthopäden um eine schriftliche Stellungnahme bitten zur Einschätzung der Belastbarkeit bezogen auf ihre Tätigkeitsanforderungen als Bäcker und ggf. mit dem MDK aus ärztlicher Sicht Rücksprache zu halten.


    Wenn Sie nicht nur wegen den Schultern, sondern auch aufgrund des Schlaganfalls noch Einschränkungen haben, die sich auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, holen Sie sich bitte eine fachärztliche Beurteilung vom Neurologen ein.


    Außerdem ist es hilfreich, Befundberichte einzureichen, sofern noch nicht geschehen (z. B. Reha-Entlassungsbrief). Hier kommt es darauf an, dass Einschränkungen aus medizinischer bzw. therapeutischer Sicht möglichst detailliert beschrieben sind von:
    - Funktionen (z. B. Bewegungsumfang und Kraftminderung),

    - Alltagsaktivitäten (z. B. beim Anziehen, Überkopfarbeit) und der

    - Teilhabe (z. B. keine Tätigkeiten mit starker Beanspruchung beider Arme, Heben und Tragen nur bis 5 kg, Armvorhalte kurzzeitig bis Schulterhöhe).


    Wenn die Arbeitsunfähigkeit oder zumindest starke Einschränkungen nachvollziehbar sind, unter denen sich Zustand verschlechtern würde, kann die Krankenkasse Sie nicht einfach zur Arbeit schicken. Allerdings kann sie über den MDK zur Beantragung einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) auffordern oder auf die Rentenversicherung verweisen, um dort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.


    Sie können wiederum um eine fachärztliche Einschätzung durch persönliche Begutachtung bitten. Bevor Sie irgendwas zustimmen. Holen Sie sich fachlichen Rat und ggf. juristischen Beistand ein, hier unterstützt z. B. der Sozialverband VdK vor Ort und im Netz.

    Manchmal hilft der Verweis auf rechtliche Beratung. Achten Sie auf Fristen zum Einlegen von Widersprüchen, die erst mal formlos erfolgen können und dann weiterführend begründet werden müssen.


    Berufliche Wiedereingliederung mit Einschränkungen?

    Sie werden sich vermutlich fragen, wie und wann Sie die Arbeit wieder aufnehmen können und ob das überhaupt funktioniert.


    Das ist mit Ihrem Arzt und wenn Sie angestellt sind, mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen, der einer stufenweisen Wiedereingliederung auch zustimmen muss. Grundsätzlich haben Sie darauf auch Anrecht. Dafür gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), im Rahmen dessen geprüft werden könnte, ob Arbeitsanpassungen, Einsatz von Hilfsmitteln oder anderes möglich wären. Dazu am besten den Betriebsarzt einbeziehen.


    Meine Empfehlung:

    Wenn medizinisch festgestellt wird, dass Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der anhaltenden starken Einschränkungen gefährdet ist und dennoch Reha-Potenzial gesehen wird, dass sich der Zustand kurz- oder mittelfristig durch eine Intensivierung der Therapien verbessern lässt, kann eine medizinische Rehabilitation auch jetzt noch und nochmals sinnvoll sein - vor der Wiedereingliederung, für eine bestmögliche Voraussetzung.


    Besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Arzt und der Krankenkasse und lassen Sie Beschlüsse unter die Lupe nehmen. Manchmal ist leider auch eine anwaltliche Beratung und sozialrechtliche Vertretung erforderlich.



    Ich wünsche Ihnen alles Gute.


    Herzliche Grüße

    Dr. med. Karin Kelle-Herfurth




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